Wie ein Kirmesstreit im Jahr 1881 tödlich endete und ein Eisenbacher Maurer vor Gericht kam.

Es ist der 17. Januar 1881. In Oberselters wird Kirmes gefeiert – damals offenbar noch mitten im Winter. Das Datum dürfte kein Zufall gewesen sein: Die Oberselterser Kirche ist dem heiligen Antonius geweiht, dessen Gedenktag auf den 17. Januar fällt. Vieles spricht daher dafür, dass die damalige Kirmes mit dem Patronatsfest der Kirche verbunden war. Heute mag eine Kirmes im Januar ungewöhnlich erscheinen, doch für die Menschen im Dorf gehörte das Fest offenbar zum winterlichen Jahreslauf.

Die Gaststuben sind voll. Junge Männer sitzen beieinander, Wein wird ausgeschenkt, man redet, lacht und feiert. Auch zwei Brüder aus Eisenbach sind nach Oberselters gekommen. Einer von ihnen heißt Adam Müller, von Beruf Maurer. Als er an diesem Abend die Wirtschaft des Peter Schwarz betritt, ahnt niemand, dass wenige Zeit später ein Mann tot auf dem Boden liegen wird – und Müller sich Monate danach vor einem Geschworenengericht verantworten muss.

Adam Müller ist nicht allein gekommen. Sein Bruder begleitet ihn, außerdem zwei Bekannte. Zunächst halten sie sich im allgemeinen Gastzimmer auf. Doch hinter diesem Raum, im Wohnzimmer der Wirtsleute, sitzt eine weitere Gesellschaft junger Männer. Man bemerkt sich gegenseitig, eine Einladung wird ausgesprochen, und bald trinken die Neuankömmlinge vom Wein der anderen mit.

Was genau gesagt wird, ist dem späteren Zeitungsbericht nicht zu entnehmen. Fest steht nur: Als eine weitere Flasche bezahlt werden soll, kippt die Stimmung.

Aus einer geselligen Runde wird ein Streit.

Die Brüder Müller werden aus dem Hinterzimmer gedrängt. Für einen Augenblick scheint die Sache beendet. Sie stehen auf dem Flur, könnten gehen, könnten die Wirtschaft verlassen und nach Eisenbach zurückkehren. Doch sie gehen nicht.

Sie kommen zurück.

Der Bruder Adam Müllers versucht erneut, in das Hinterzimmer zu gelangen. Die jungen Männer aus Oberselters drängen ihn abermals hinaus. Nun gerät die ganze Gruppe in Bewegung. Männer schieben und stoßen einander, der Streit verlagert sich aus dem Hinterzimmer zurück in die Gaststube. Im späteren Gerichtsverfahren ist sogar davon die Rede, Müllers Bruder habe geblutet.

Mitten in diesem Durcheinander greift Adam Müller in seine Tasche.

Er zieht eine doppelläufige Pistole.

Dann fällt ein Schuss.

Sebastian Kreppel aus Oberselters wird am Kopf getroffen. Er bricht zusammen. Für ihn gibt es keine Rettung. Der Zeitungsbericht formuliert knapp und erschreckend nüchtern: Er sei „sofort todt zusammen“ gefallen.

Innerhalb weniger Sekunden ist aus einem Kirmesstreit ein Todesfall geworden.

Adam Müller flieht aus dem Lokal. Einige der jungen Männer laufen ihm nach. Doch Müller hat die Waffe noch bei sich. Er richtet sie gegen seine Verfolger. Und dann soll ein Satz gefallen sein, der später im Gerichtssaal eine besondere Bedeutung bekommt:

Ob diese Worte in der Erregung des Augenblicks tatsächlich genau so gefallen sind, lässt sich heute nur noch anhand des damaligen Prozessberichts beurteilen. Für die Anklage aber passen sie zu ihrer Darstellung dessen, was geschehen war.

Knapp ein halbes Jahr später, am 5. Juli 1881, sitzt Adam Müller auf der Anklagebank. Sein Fall wird vor einem Geschworenengericht verhandelt. Die Anklage lautet auf vorsätzliche Tötung. Rechtsanwalt Scholz übernimmt seine Verteidigung, Staatsanwalt Müller vertritt die Anklage.

Nun geht es um Sekunden.

3–4 Minuten

Denn Müller bestreitet offenbar nicht, die Pistole in der Hand gehabt zu haben. Seine Erklärung ist eine andere: Er habe Sebastian Kreppel nicht erschießen wollen. Er habe mit der Pistole nach ihm geschlagen. Dabei habe sich der Schuss unbeabsichtigt gelöst.

Eine entscheidende Frage steht damit im Raum:

War es ein gezielter Schuss – oder ein tödlicher Unfall während einer Prügelei?

Sachverständige untersuchen den Schusskanal. Zeugen werden gehört. Die Staatsanwaltschaft hält Müllers Darstellung für widerlegt und verlangt einen Schuldspruch. Die Verteidigung zeichnet dagegen das Bild eines Mannes, der seinen blutenden Bruder inmitten einer Gruppe von Oberseltersern sieht und eingreift. Müller habe lediglich versucht, einen der Männer mit einem Schlag seiner Pistole außer Gefecht zu setzen. Dafür spreche nach Auffassung der Verteidigung auch die Richtung des Schusskanals: fast senkrecht von oben nach unten.

Die Geschworenen folgen am Ende weder vollständig der schweren Anklage noch der Darstellung eines bloßen Unglücks.

Sie sprechen Adam Müller der Körperverletzung mit tödlichem Erfolg schuldig. Mildernde Umstände verneinen sie.

Der Staatsanwalt fordert zehn Jahre Zuchthaus und den entsprechenden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.

Das Gericht bleibt darunter.

Sechs Jahre Zuchthaus.

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